Neuregelungen beim Kinderkrankengeld und beim Elterngeld

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Die Kinderkrankentage wurden vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mehrfach ausgeweitet, um Eltern angesichts der Kita- und Schulschließungen schnell und unbürokratisch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

Um Eltern auch nach Auslaufen der pandemiebedingten Sonderregelung weiterhin bei der Vereinbarkeit zu entlasten, wird die Zahl der regulären Kinderkrankentage von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil und für Alleinerziehende von 20 auf 30 Arbeitstage in den Jahren 2024 und 2025 erhöht (längstens für insgesamt 35 Arbeitstage pro Elternteil bzw. 70 Arbeitstage für Alleinerziehende). Zudem besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Behandlung des Kindes ab 1.1.2024 ohne zeitliche Begrenzung.

Änderungen gibt es auch beim Elterngeld: Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Für Alleinerziehende wird eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.

Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein.

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