1. Quartalsthema 2024: Kinderbetreuung – verlässliche Infrastruktur für gelingende Vereinbarkeit

Eine Frau und eine Gruppe Kinder sehen sich gemeinsam eine Buchstabentafel an.
© BraunS

Verlässliche Kinderbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist zudem maßgeblicher Bestandteil der Chancengleichheit von Kindern. Aus diesen Gründen stellt das Servicebüro das Thema Kinderbetreuung im ersten Quartal 2024 in den Mittelpunkt. 

Ausbau von Ganztagsbetreuung

Die Bundesregierung treibt seit über zehn Jahren den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur voran. Im Zuge des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG), welches im Jahr 2021 in Kraft getreten ist, wird ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt. Ab August 2029 hat jedes Schulkind der Klassen 1 bis 4 Anspruch auf ganztägige Betreuung. Schon heute besuchen mit 1,7 Millionen Kindern mehr als die Hälfte aller Kinder Ganztagsschulen oder nehmen Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen in Anspruch. Trotz des erheblichen bundesweiten Ausbaus von Betreuungsangeboten in den letzten Jahren müssen aufgrund des steigenden Bedarfs bis 2026 weitere 470.000 Plätze geschaffen werden. 

Im Mittelpunkt des Ausbaus der Ganztagsbetreuung stehen die Kinder. Sie nutzen gerne ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote, wenn diese kindgerecht gestaltet sind. Hier werden Freundschaften geschlossen, gemeinsam die Welt entdeckt, Neues erlebt und gelernt. Ganztag ist Lebensraum. In modernen Ganztagsangeboten sind Kinder mitten in der Gesellschaft.

Kinder können im Ganztag gezielt gefördert werden. Es steht ausreichend Zeit zur Verfügung, damit sie auch außerhalb des Unterrichts Lernerfahrungen sammeln können. So werden Bildungschancen eröffnet, die Benachteiligungen ausgleichen.
Familien brauchen angesichts vielfältiger Krisen und aktueller Herausforderungen mehr Unterstützung. Nur mit qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten für Kinder von 0 bis 10 Jahren kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt und unfreiwillige Teilzeitarbeit von Müttern und Vätern verringert werden.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist ein zentrales Element zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Ohne verlässliche Kinderbetreuung verschärft sich das Fachkräfteproblem in allen Branchen.


Das KiTa-Qualitätsgesetz 

Das KiTa-Qualitätsgesetz ist ein weiterer rechtlicher Rahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung. Das Gesetz hat die Absicht, die Qualität in der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege zu verbessern und ist eine direkte Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes („Gute-KiTa-Gesetz“) der vorherigen Legislaturperiode. Im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes unterstützt der Bund die Länder finanziell mit etwa vier Milliarden Euro in 2023 und 2024, um Maßnahmen für bessere Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung umzusetzen. Die Länder sollen die Gelder dabei maßgeblich in sieben beschlossene Handlungsfelder investieren: 

  • Stärkung der Kindertagespflege
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  • Starke Leitung
  • Sprachliche Bildung 
  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel 

Wie können Lokale Bündnisse im Bereich Kinderbetreuung unterstützen?

Die Lokalen Bündnisse sind eine wichtige Schnittstelle, um die Bedarfe von Familien an Politik und Verwaltung zu kommunizieren sowie die Vernetzung von ortsansässigen Kinderbetreuungsstätten, Kindertagespflegeinrichtungen und Schulen zu fördern. Darüber hinaus können in Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen betriebliche Betreuungsangebote mit dem Fokus auf Angebote in Ferien und Randzeiten auf den Weg gebracht werden.