Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt in Kraft

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Ab dem 1. August haben Kinder der ersten Klassenstufe bundesweit einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den folgenden Schuljahren wird dieser Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder bis zur vierten Klasse gilt. Das Betreuungsangebot umfasst bis zu acht Stunden an fünf Werktagen einschließlich der Unterrichtszeit und gilt grundsätzlich auch in den Ferien. Der Rechtsanspruch bedeutet jedoch keine Verpflichtung zur Teilnahme. Ob ein Ganztagsangebot genutzt wird, entscheiden die Eltern.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien:
„Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen – weit über den Unterricht hinaus. Er gibt ihnen Zeit zum Entdecken, Ausprobieren und Wachsen. Kinder können zusätzliche Lern- und Förderangebote nutzen, ohne den Leistungsdruck des regulären Unterrichts. Sie spielen, musizieren, treiben Sport und lernen gemeinsam. Oft sind die Hausaufgaben bereits erledigt, wenn sie nach Hause kommen – sodass der Nachmittag wieder der Familie gehört. Der Ganztag ist auch ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten. Mit dem Rechtsanspruch sorgen wir dafür, dass diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort. Das ist eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe zum 1. August 2026 ist deshalb ein Meilenstein.“

Bund unterstützt Länder und Kommunen bei der Umsetzung

Die Bundesregierung stellt bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen.

Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Ergänzend treiben Länder und Kommunen den Ganztagsausbau mit eigenen Investitionsprogrammen und weiteren Maßnahmen voran.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern

Die Lokalen Bündnisse für Familie sind bereits jetzt verlässliche Partner, die in Städten, Gemeinden und Regionen in ganz Deutschland die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Unter anderem bei der Organisation von Ferien, Notfall- und Nachmittagsbetreuungsangeboten. 

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch auf: www.recht-auf-ganztag.de