3. Quartalsthema 2025: Randzeitenbetreuung - Vereinbarkeit für Beschäftigte im Schichtbetrieb stärken

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Beginnt der Arbeitstag vor der Öffnung der Kita oder endet die Schicht nach Schulschluss, stehen viele Eltern vor großen Herausforderungen. Für Familien mit Schichtarbeit oder atypischen Arbeitszeiten ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft nur schwer zu bewältigen. Im dritten Quartal widmet sich die Bundesinitiative daher dem Thema der Randzeitenbetreuung.

Hoher Bedarf an Randzeitenbetreuung

In Deutschland zeigt sich ein erheblicher Bedarf an flexiblen Betreuungsangeboten außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Kitas und Schulen. Laut dem DJI-Kinderbetreuungsreport 2020 benötigt etwa jede dritte Familie mit nicht schulpflichtigen Kindern eine Betreuung in sogenannten Randzeiten. Besonders betroffen sind Familien mit Kindern unter sechs Jahren: 15 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren und 30 Prozent mit Kindern unter sechs Jahren sind auf flexible Lösungen angewiesen. Auch bei Grundschulkindern liegt der Bedarf bei rund 14 Prozent.

Lokale Bündnisse schaffen Lösungen

Die Randzeitenbetreuung umfasst unterschiedliche Angebote – von der Betreuung vor Unterrichtsbeginn und nach regulären Kita-Zeiten bis hin zu Betreuungsangeboten nachts, am Wochenende oder in Ferienzeiten. Besonders wichtig ist auch die kurzfristige Betreuung in Notfällen, etwa bei Krankheit oder Dienstplanänderungen. Solche Angebote helfen, sowohl Versorgungslücken zu schließen als auch berufliche Nachteile für Eltern zu vermeiden. Viele berufstätige Eltern müssen aufgrund der Betreuungslücken Urlaubstage nehmen oder sogar ihre Arbeitszeit temporär reduzieren, um während der Randzeiten ausgleichen zu können. Die Lokalen Bündnisse für Familie können hier wertvolle Unterstützung leisten. In Zusammenarbeit mit Kommunen, Sportvereinen, Tagespflegepersonen und Arbeitgebern entwickeln sie praxisnahe Lösungen. Beispiele reichen von betrieblich organisierten Betreuungsmodellen über ehrenamtliche Familienpaten bis hin zu Angeboten im häuslichen Umfeld. Auch die Einbindung regionaler Unternehmen zur Unterstützung der Kindernotfallbetreuung ist ein zentraler Bestandteil vieler Initiativen.

Perspektiven für die Zukunft

Auf Bundesebene unterstützt das Bundesfamilienministerium Länder und Kommunen, bestehende Lücken bei der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schließen. So wird mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ab 2026 schrittweise der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder eingeführt.